Rechtsprechung
AG Hamburg-Barmbek, 27.05.2016 - 883 C 11/14 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
WEG-Verwalter haftet grds. nicht bei fehlerhafter Bauüberwachung; §§ 21, 27 WEG, 280 BGB
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verwalter ist kein Bauüberwacher!
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Instandsetzung auf den Verwaltungsbeirat delegiert: Kein Schadensersatz vom Verwalter! (IMR 2017, 29)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- OLG Frankfurt, 28.05.2009 - 20 W 115/06
Wohnungseigentum: Sorgfaltspflichten und Haftung des Wohnungseigentumsverwalters …
Auszug aus AG Hamburg-Barmbek, 27.05.2016 - 883 C 11/14
Wenn die Wohnungseigentümer und der Verwalter in Bezug auf Baumängel und deren Ursachen denselben Kenntnisstand haben, ist es Sache der Wohnungseigentümer, rechtzeitig entsprechende Beschlüsse herbeizuführen (LG Hamburg Urteil vom 09. April 2014 - 318 S 70/13 OLG Frankfurt, NJW-RR 2010, 161 ff.). - LG Hamburg, 09.04.2014 - 318 S 70/13
Verwalterhaftung: Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen eines …
Auszug aus AG Hamburg-Barmbek, 27.05.2016 - 883 C 11/14
Wenn die Wohnungseigentümer und der Verwalter in Bezug auf Baumängel und deren Ursachen denselben Kenntnisstand haben, ist es Sache der Wohnungseigentümer, rechtzeitig entsprechende Beschlüsse herbeizuführen (LG Hamburg Urteil vom 09. April 2014 - 318 S 70/13 OLG Frankfurt, NJW-RR 2010, 161 ff.). - BGH, 13.07.2012 - V ZR 94/11
Wohnungseigentum: Schadensersatzanspruch eines Sondereigentümers wegen …
Auszug aus AG Hamburg-Barmbek, 27.05.2016 - 883 C 11/14
Wenn sich die Verwaltung - wie auch die Wohnungseigentümer - in der Folgezeit an diesen Beschluss halten, schließt dies den Einwand pflichtwidrigen Verhaltens aus (vgl. BGH, NJW 2012, 2955, 2956, Tz. 11 LG Hamburg, Urteil vom 10. April - - 318 S 91/12).
- BGH, 18.04.2002 - VII ZR 70/01
Berücksichtigung des Mitverschuldens des die Bauaufsicht führenden Architekten
Auszug aus AG Hamburg-Barmbek, 27.05.2016 - 883 C 11/14
Insoweit ist zwar anerkannt, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer keine "Bauaufsicht' schuldet (vgl. BGH, NJW-RR 2002, 1175, 1176; OLG Brandenburg, NZBau 2006, 720, 722); den Bauherrn trifft also keine Pflicht zu überwachen, dass der Unternehmer die ihm übertragenen Arbeiten den Plänen und Anordnungen entsprechend fachgerecht und fehlerfrei ausgeführt hat. - LG Hamburg, 10.04.2013 - 318 S 91/12
Wohnungseigentum: Verwalterentlastung trotz mögliche Schadensersatzansprüche; …
Auszug aus AG Hamburg-Barmbek, 27.05.2016 - 883 C 11/14
Wenn sich die Verwaltung - wie auch die Wohnungseigentümer - in der Folgezeit an diesen Beschluss halten, schließt dies den Einwand pflichtwidrigen Verhaltens aus (vgl. BGH, NJW 2012, 2955, 2956, Tz. 11 LG Hamburg, Urteil vom 10. April - - 318 S 91/12). - OLG Düsseldorf, 30.10.2000 - 3 Wx 92/00
Stillschweigende Entlastung des Verwalters einer Eigentumswohnanlage - Umfang der …
Auszug aus AG Hamburg-Barmbek, 27.05.2016 - 883 C 11/14
Dabei muss sich die Wohnungseigentümergemeinschaft die Kenntnis bzw. das Kennen müssen, also im Rechtssinne das Wissen des Verwaltungsbeirats, oder auch nur eines Mitgliedes des Verwaltungsbeirats, entsprechend § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen (…vgl. OLG Köln a.a.O.; OLG Düsseldorf ZMR 2001, 301). - BayObLG, 01.02.2001 - 2Z BR 122/00
Entlastung der Verwalters und positive Vertragsverletzung des Verwaltervertrags
Auszug aus AG Hamburg-Barmbek, 27.05.2016 - 883 C 11/14
Für eine etwaige Kenntnis und ein etwaiges Kennen müssen von Vorgängen kommt es normalerweise auf den Kenntnisstand aller Wohnungseigentümer an (BayObLG ZMR 2001, 558). - OLG Brandenburg, 21.12.2005 - 4 U 38/05
Verjährungsunterbrechung: Zulässigkeit einer Streitverkündung
Auszug aus AG Hamburg-Barmbek, 27.05.2016 - 883 C 11/14
Insoweit ist zwar anerkannt, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer keine "Bauaufsicht' schuldet (vgl. BGH, NJW-RR 2002, 1175, 1176; OLG Brandenburg, NZBau 2006, 720, 722); den Bauherrn trifft also keine Pflicht zu überwachen, dass der Unternehmer die ihm übertragenen Arbeiten den Plänen und Anordnungen entsprechend fachgerecht und fehlerfrei ausgeführt hat. - BayObLG, 02.06.1999 - 2Z BR 40/99
Zur Pflicht des Verwalters, das gemeinschaftliche Eigentum regelmäßig daraufhin …
Auszug aus AG Hamburg-Barmbek, 27.05.2016 - 883 C 11/14
Die ihm gesetzlich auferlegte Pflicht nimmt der Verwalter als eigene Aufgabe war; die damit zusammenhängenden "Managementaufgaben" des Verwalters beschränken sich jedoch darauf, das gemeinschaftliche Eigentum regelmäßig nach Baumängeln zu überprüfen bzw. überprüfen zu lassen (BayObLG, NZM 1999, 840 m.w.N.).